Rezept einlösen

Der Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten unterliegt besonderen rechtlichen Bestimmungen, zu deren Einhaltung wir gesetzlich verpflichtet sind.
Unter anderem ist uns ein Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten nur erlaubt, wenn Sie uns vorher das Rezept im Original zukommen lassen (z.B. über den Postweg). Das Porto für die Zusendung des Rezeptes übernehmen wir für Sie.

Unabhängig vom Versand können Sie ihre Medikamente aber auch einfach nur vorbestellen und später persönlich abholen.

Senden Sie uns ein Kassenrezept zu, so übernehmen wir für Sie die Versandkosten, wenn mindestens ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnet ist. Eine eventuelle Zuzahlung können wir Ihnen erst nach Erhalt des Originalrezeptes mitteilen.

Bei einem Privatrezept: Wir übernehmen die Versandkosten für Sie, wenn auf dem Privatrezept mindestens ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnet ist.


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